Atomwaffen und Kriegsrecht
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Atomwaffen und Kriegsrecht

Aug 13, 2023

Washington, D.C., 6. Juni 2023 – US-Beamte und NATO-Verbündete befürchteten, dass internationale Gespräche zur Stärkung des Schutzes der Zivilbevölkerung bei Konflikten zu einem Verbot des Einsatzes von Atomwaffen führen könnten, heißt es in einem heute im National Security Archive veröffentlichten Memorandum des Joint Staff des Pentagons vom September 1975. Das Memo des Verteidigungsministeriums, das als Teil eines neuen Electronic Briefing Book über die Verhandlungen veröffentlicht wurde, die zum Zusatzprotokoll I zu den Genfer Abkommen von 1949 führten, enthüllt einige der Bedenken, die der ursprünglichen Position der USA zugrunde lagen, dass Protokoll I nicht auf den Einsatz von Atomwaffen angewendet werden würde.

Ein Hauptzweck des „Humanitären Völkerrechts“, das Mitte der 1970er Jahre im Schatten des Vietnamkriegs und antikolonialer Aufstände ausgehandelt wurde, bestand darin, Kriegsregeln zu schaffen, die Zivilisten vor vorsätzlichen Angriffen schützten. Auf der Suche nach besseren Regelungen für den Schutz von Kriegsgefangenen und um den Ruf der USA nach dem Vietnamkrieg zu verbessern, beteiligten sich US-Verhandlungsführer an den Gesprächen, die zum Protokoll I führten, doch die Ergebnisse beunruhigten US-Beamte und NATO-Verbündete wegen ihrer Auswirkungen auf den Einsatz von Atomwaffen . Es sei „nicht machbar“, die Bestimmungen zum Schutz der Zivilbevölkerung „im Falle eines allgemeinen Atomkriegs“ anzuwenden, so das Pentagon.

Der heutige Beitrag konzentriert sich auf die Diskussionen der US-Regierung und zwischen alliierten Staaten über Atomwaffen während der Verhandlungen von 1974 bis 1977. Die Geschichte der Verhandlungen selbst ist zu komplex, um hier behandelt zu werden, aber Dokumente zu den nuklearen Aspekten werfen Licht auf einige der innovativen Merkmale des Protokolls I und ihre umfassenderen Auswirkungen. In einem westdeutschen Aide-Memoire wird Bonns Besorgnis deutlich, dass, wenn die Verbote des Protokolls I in Kraft treten würden, sie den „Ersteinsatz von Atomwaffen, der ein Element ist, das ausschließlich im Abschreckungskonzept der NATO enthalten ist“, in Frage stellen könnten. Weitere freigegebene Dokumente, die in der Veröffentlichung enthalten sind, offenbaren die Bemühungen der USA, westdeutsche Beamte zu besänftigen, deren Bedenken hinsichtlich der Frage der nuklearen Nutzung weiterhin bestehen.

In dem Beitrag sind auch wichtige Überprüfungen des Protokolls I durch den Militärausschuss der NATO und durch eine Arbeitsgruppe des Verteidigungsministeriums enthalten, die beide davon ausgingen, dass die Regeln nicht für den Einsatz von Atomwaffen gelten. Der Pentagon-Bericht äußerte seine Besorgnis über das Verbot von „Angriffen auf die Zivilbevölkerung oder Zivilisten als Vergeltungsmaßnahme“. Verteidigungsbeamte betrachteten die Androhung von Repressalien als „ein wesentliches Mittel zur Abschreckung von Verstößen gegen das Kriegsrecht“ und wollten „das Recht auf Repressalien bei einigen Arten weit verbreiteter konventioneller Kriegsführung wahren“. Das Außenministerium lehnte den Verteidigungsvorschlag ab, aber das Problem der Repressalien würde ein Dauerthema in den Diskussionen der US-Regierung über Protokoll I bleiben.

Von Beginn der Protokoll-I-Verhandlungen an glaubten US-Beamte nicht, dass die Beschränkungen und Verbote für Atomwaffen gelten würden, und sie hatten in dieser Frage eine stillschweigende Übereinkunft mit der Sowjetunion.[1] Um diesen Punkt ganz klar zu verdeutlichen, schlug der Anwalt des Außenministeriums und US-Delegationsleiter George H. Aldrich vor, dass die USA bei der Unterzeichnung des Protokolls I eine „Übereinkunft … dahingehend offenlegen sollten, dass die im Protokoll festgelegten Regeln keine Wirkung haben sollen“. gelten nicht für den Einsatz von Atomwaffen.“ Aldrich formulierte die Vereinbarung, als er für Außenminister Henry Kissinger arbeitete, und die Regierung Jimmy Carter übernahm dieselben Formulierungen, als sie das Protokoll im Dezember 1977 unterzeichnete.

Ein wichtiges Element der Diskussionen war die anhaltende westdeutsche Besorgnis über Atomwaffen. Als Frontstaat im Kalten Krieg, der Atomwaffenträgersysteme sowie Atomwaffenbestände der USA und Großbritanniens beherbergte, war Bonn misstrauisch gegenüber allen Regeln, die möglicherweise die Bedrohungen schwächen könnten, die der Abschreckungsstrategie der NATO zugrunde liegen. Daher wollten die westdeutschen Verteidigungsbeamten jede Interpretation des Protokolls vermeiden, die Zweifel an der nuklearen Abschreckung aufkommen lassen könnte. Um solche Bedenken auszuräumen, versuchten US-Verhandlungsführer eifrig, Bonn von der Notwendigkeit und dem Engagement der USA für interpretative Formulierungen zu Protokoll I zu überzeugen. Obwohl das Außenministerium befürchtete, dass deutsche Verteidigungsbeamte aus inländischen rechtlichen Gründen versuchten, Protokoll I zu vereiteln, Sie waren zuversichtlich, dass das Außenministerium die neuen Regeln aus politischen und diplomatischen Gründen unterstützen würde, was auch der Fall war.

Die Gründe für die Sorgen Westdeutschlands und der USA waren angesichts der weitreichenden Auswirkungen der neuen Regeln für Militäreinsätze im Zusatzprotokoll von 1977 klar genug. Im Protokoll I heißt es zum Beispiel: „Die Zivilbevölkerung als solche sowie einzelne Zivilisten dürfen nicht Gegenstand eines Angriffs sein.“ Dem Grundsatz der Unterscheidung folgend, verbot das Protokoll wahllose Angriffe, einschließlich solcher, bei denen eine „Kampfmethode oder ein Kampfmittel eingesetzt wird, deren Auswirkungen nicht wie in diesem Protokoll vorgeschrieben begrenzt werden können“. Artikel 35 beschränkte das „Recht der Konfliktparteien, Methoden und Mittel der Kriegsführung zu wählen“. Insbesondere durften sie keine „Waffen, Projektile sowie Materialien und Methoden der Kriegsführung einsetzen, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötiges Leid zu verursachen“.

Durch Protokoll I wurden außerdem Kollateralschäden und übermäßiger Schaden für Zivilisten eingeschränkt (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit). Es schloss einen „Angriff aus, bei dem damit zu rechnen ist, dass er zu zufälligen Todesfällen unter der Zivilbevölkerung, Verletzungen von Zivilisten, Schäden an zivilen Objekten oder einer Kombination davon führt, was im Verhältnis zum erwarteten konkreten und direkten militärischen Vorteil übermäßig wäre.“

Es ist erwähnenswert, dass Artikel 56 des Protokolls I ausdrücklich „Werke oder Anlagen mit gefährlichen Kräften, nämlich Dämme, Deiche und Kernkraftwerke“ vom Angriff ausschließt. Selbst wenn es sich bei den Zielen um „militärische Ziele“ handele, dürften sie nicht angegriffen werden, wenn dies „zur Freisetzung gefährlicher Kräfte und damit zu schweren Verlusten für die Zivilbevölkerung“ führen würde. Darüber hinaus wurden militärische Ziele, die sich in der Nähe solcher Anlagen befanden, vorgeschrieben, wenn ein Angriff „zur Freisetzung gefährlicher Kräfte aus den Anlagen führen könnte“.

Russlands gefährliche militärische Aktivitäten an und in der Nähe von Kernreaktoren in der Ukraine sowie Luft- und Bodenangriffe auf Zivilisten und ihre Einrichtungen werfen Fragen zu Verstößen gegen das Zusatzprotokoll I auf. Um Vorwürfe von Regelverstößen zu überprüfen, enthält Artikel 90 Bestimmungen für eine „Internationale“. Untersuchungskommission.“ Eines der Hauptziele der Kommission wäre es, „jeden Sachverhalt zu untersuchen, bei dem es sich angeblich um einen schwerwiegenden Verstoß im Sinne der Konventionen und dieses Protokolls oder einen anderen schwerwiegenden Verstoß gegen die Konventionen oder dieses Protokolls handelt.“ Während die ehemalige Sowjetunion das Protokoll I unterzeichnet und ratifiziert hatte, zog Russland 2019 die Erklärung zurück, in der es die „Kompetenz“ der Internationalen Untersuchungskommission anerkannte. Damit blieb kein anerkannter Mechanismus zur Untersuchung russischer Verstöße gegen das Protokoll bestehen.

Teil II dieses Beitrags konzentriert sich auf die Entwicklungen nach der Unterzeichnung des Protokolls I im Dezember 1977. In den frühen 1980er Jahren führten die Vereinigten Stabschefs eine umfassende Grundsatzüberprüfung durch, die sich gegen die Ratifizierung des Protokolls aussprach. Die Atomwaffenfrage war ein Thema, aber auch die Frage der Repressalien und der Regeln für Guerillabewegungen war wichtig. Der Pentagon-Beamte Douglas Feith griff öffentlich und erfolgreich die Regeln des Protokolls zu nationalen Befreiungskriegen an und sagte, sie böten Rechtsschutz für Terroristen. Die Reagan-Regierung entschied sich gegen die Ratifizierung, obwohl sie die Zusammenarbeit mit anderen Ländern vorzog, um ein „gemeinsames Verständnis“ über die „positiven Merkmale“ des Zusatzprotokolls I zu entwickeln.

Es muss geklärt werden, inwieweit die Reagan-Administration ein „gemeinsames Verständnis“ anstrebte. Dies gilt auch für das Ausmaß, in dem Nuklearplaner in den 1970er Jahren und den folgenden Jahren die Auswirkungen des Zusatzprotokolls I auf militärische Operationen untersuchten. Während führende US-Politiker die Verteidigungsplaner nach Optionen für nukleare Angriffe gefragt hatten, die weniger als katastrophale Auswirkungen auf das Überleben der Menschheit hatten und „Kollateralschäden“ minimieren würden, dauerte die Entwicklung dieser Pläne Jahre. Auch wenn die Verteidigungsbeamten dieser Zeit nicht bereit waren, neue Kriegsregeln auf Nuklearoperationen anzuwenden, würde mit der Zeit der Druck entstehen, dies zu tun, insbesondere durch die Eingliederung von Militäranwälten (Judge Advocates General) in alle Dienste, einschließlich der US-Strategik Befehl. Eine entscheidende Entwicklung war 2013, als die Obama-Regierung strategische Planer dazu verpflichtete, mit der Anwendung der Bestimmungen des Protokolls I auf Nuklearoperationen zu beginnen. Eines Tages könnte es möglich sein, den Vorlauf zu dieser Entscheidung und die längere Geschichte der Auswirkungen des Protokolls I auf die Atomwaffenpolitik zu erzählen, wenn relevante Dokumente verfügbar werden.

Jahrzehntelang schützten die Kriegsregeln im 20. Jahrhundert die Zivilbevölkerung nur minimal vor Angriffen. Zur Zeit der Atombombenabwürfe auf Japan gab es keine international anerkannten Regeln für Luftangriffe auf Städte, weder mit konventionellen Bomben noch mit Waffen größerer Zerstörungskraft. Nach der Bombardierung Dresdens bezeichnete der General der US-Luftwaffe, George McDonald, die Bombenpolitik der Alliierten als eine Politik des „Mordes und der Verwüstung“. Als US-Beamte in den folgenden Jahren Zielpläne für Atomwaffen entwickelten, gingen sie davon aus, dass Industrie- und Militäranlagen legitime Ziele seien. Während die Genfer Konventionen von 1949 und ihre Vorgänger vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung als solche untersagten, waren Zivilisten gefährdet, solange zu den Zielen „politische Kontrolle“ und „Industrieanlagen, die militärische Operationen während des Krieges unmittelbar unterstützen“ gehörten, was auch immer der Fall gewesen wäre große Populationen in der Nähe.[2]

Ausschlaggebend für die Aushandlung neuer Regeln in den 1970er Jahren war die Konvergenz mehrerer Trends. Eine davon waren die langjährigen Bemühungen von Jean Pictet, einem hochrangigen Beamten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz in Genf, der glaubte, dass, wenn der Krieg nicht beendet werden könne, zumindest die Kämpfe eingeschränkt werden könnten, um die Zivilbevölkerung zu schützen. Besonders motivierend für ihn war der mangelnde Schutz der Zivilisten, die Luftangriffen ausgesetzt waren. Seit dem Zweiten Weltkrieg hatten Pictet und seine Kollegen auf internationale Regeln gedrängt, die willkürliche Angriffe verbieten, bei denen der Kollateralschaden den militärischen Vorteil überwiegt. Pictets Suche wurde auch von den Entwicklungen der 1960er Jahre beeinflusst – dem Vietnamkrieg und der Gewalt gegen antikoloniale nationale Befreiungsbewegungen. Die allgemeine Besorgnis der Öffentlichkeit über diese Probleme verhalf Pictet und dem IKRK zu weltweiter Unterstützung für einen Vorschlag, die Genfer Konventionen von 1949 durch Verbote der „direkten Angriffe auf Zivilisten“ und „übermäßiger Kollateralschäden“ zu ergänzen.[3]

Pictet und das IKRK initiierten das Projekt, indem sie zwei Expertenkonferenzen mit Hunderten von Vertretern aus vielen Nationen, darunter den USA, veranstalteten, die sich 1971 und 1972 in Genf trafen. Bei diesen Diskussionen kristallisierte sich das Nachdenken über wichtige Tagesordnungspunkte heraus, wobei das IKRK einen konkreten Plan entwickelte Vorschlag für Ergänzungen zu den Genfer Abkommen: Zusatzprotokoll I zum Kriegsrecht für internationale Konflikte, einschließlich nationaler Befreiungskriege; und Zusatzprotokoll II über Regeln für interne Konflikte. Das weithin akzeptierte IKRK-Konzept sah vor, dass Protokoll I Kampfmethoden und -mittel festlegen würde, einschließlich Bestimmungen für einen besseren Schutz der Zivilbevölkerung in Kampfsituationen. Diese Vorschläge wurden zur Grundlage für die formellen Verhandlungen, die mit dem Treffen der Diplomatischen Konferenz Anfang 1974 in Genf begannen.[4]

Der Anwalt des Außenministeriums, George Aldrich, leitete die US-Delegation in Genf. Aldrich war Henry Kissingers wichtigster Rechtsberater während der Aushandlung des Friedensabkommens von 1973, das die US-Kämpfe in Vietnam beendete. Aufgrund der schwierigen Bedingungen, denen US-Kriegsgefangene in Nordvietnam ausgesetzt waren, stand der Schutz von Kriegsgefangenen ganz oben auf der Agenda von Aldrich und seinen Militärberatern. Sie glaubten auch, dass die negativen Auswirkungen des Vietnamkrieges auf das Image der USA in der ganzen Welt es für Washington notwendig machten, eine Rolle bei der Entwicklung neuer Regeln für internationale Konflikte zu spielen. Wie Aldrich einige Jahre später schrieb, trugen die Anschuldigungen wegen „wahlloser Bombardierung, Angriffen auf Zivilisten, Angriffen auf Deiche und die Umwelt“ zu „einem allgegenwärtigen Gefühl der Abwehrhaltung, wenn nicht gar Schuldgefühlen, angesichts des durch den Krieg und die Luftangriffe verursachten Leids bei.“ Krieg." Diese Bedenken „führten … zu einer erhöhten Bereitschaft [der USA], sich an der … Verbesserung des Teils des Völkerrechts zu beteiligen, der sich mit der Durchführung von Feindseligkeiten befasst.“[5]

Was Henry Kissinger über die Diplomatische Konferenz dachte, ist nicht ans Licht gekommen, zumindest soweit der Herausgeber das beurteilen kann. Angesichts von Kissingers „realistischen“ Vorlieben war er wahrscheinlich skeptisch und kritisch, stimmte aber wahrscheinlich einer US-Beteiligung zu, damit Washington das Ergebnis beeinflussen konnte. Das war der Kern einer Botschaft, die Kissinger zu Beginn der Konferenz von seinem Assistenten der Geschäftsführung, Lawrence Eagleburger, erhielt [siehe Dokument 1]. Aldrich wurde wahrscheinlich von Kissinger als Delegationsleiter ausgewählt, um sicherzustellen, dass die Verhandlungsrolle der USA in zuverlässigen Händen liegt.

Als Jimmy Carter Anfang 1977 Präsident wurde, waren erhebliche Fortschritte auf dem Weg zu einer Einigung über den Wortlaut des Protokolls I gemacht worden, es mussten jedoch noch weitere Feinabstimmungen vorgenommen werden. Wenn es eine Papierspur über die Interaktionen zwischen Verhandlungsführern wie George Aldrich und hochrangigen Beamten der nationalen Sicherheitsbürokratie gibt, ist diese zumindest in den verfügbaren Unterlagen noch nicht aufgetaucht.[6] Wie bereits erwähnt, vertrat die Carter-Regierung in der Frage des Protokolls und des Atomwaffeneinsatzes die gleiche Grundhaltung wie das Weiße Haus unter Ford. Als die USA im Dezember 1977 das Zusatzprotokoll I unterzeichneten, veröffentlichten sie daher diese Einschränkung: „Es ist das Verständnis der Vereinigten Staaten von Amerika, dass die durch dieses Protokoll festgelegten Regeln nicht dazu bestimmt waren, irgendeine Wirkung auf Folgendes zu haben und diese nicht zu regulieren.“ den Einsatz von Atomwaffen verbieten.

Ungeachtet der offiziellen Besorgnis über den Einsatz von Atomwaffen war den Verteidigungsbeamten klar, dass sich die Zeiten änderten und dass Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung zu einer Notwendigkeit wurden, die eine neue Sicht auf das Militärrecht erforderte. Als die Diplomatische Konferenz 1974 zu tagen begann, stellte das Pentagon gerade ein Kriegsrechtsprogramm auf, vor allem, um künftige Gräueltaten wie das Massaker von My Lai zu verhindern. Darüber hinaus begannen im Laufe der Zeit jüngere Militäranwälte, die den Uniformdiensten angehörten – Judge Advocates General (JAGS) – darüber nachzudenken, wie Protokoll I auf Militäreinsätze angewendet werden könnte, obwohl es einige Jahre dauern sollte, bis sie eine operative Rolle spielten. Und es würde noch länger dauern, bis US-Militäranwälte und Verteidigungsbeamte versuchen würden, einige Elemente des Protokolls I auf den Einsatz von Atomwaffen anzuwenden.[7]

Notiz : Vielen Dank an das NATO-Archiv für die Identifizierung und Bereitstellung von Kopien von Dokumenten; an das National Declassification Center im Nationalarchiv für die Freigabe der Aufzeichnungen des Außenministeriums von George Aldrich und anderer relevanter Materialien; und an Colonel Theodore T. Richard für seinen Rat.

Dokument 1

Henry Kissinger Papers, Library of Congress, CIA FOIA Lesesaal

In einer von Brent Scowcroft übermittelten Nachricht seines Assistenten Lawrence Eagleburger an Außenminister Kissinger (damals im Nahen Osten) wurde über ein Problem auf der Kriegsrechtskonferenz berichtet. Eine zentrale Frage war, ob der Provisorischen Revolutionsregierung (PRG) Vietnams und der Königlichen Regierung der Nationalen Union von Kampuchea [Kambodscha] (GRUNK) die Teilnahme gestattet werden sollte. Die von Eagleburger gestellte Frage lautete: Wenn die beiden „Marionettenregierungen“ im Amt wären, sollten die USA dann abtreten oder „protestieren und bleiben“? Eagleburger erklärte, warum die USA teilnahmen: um bei Entscheidungen über die Behandlung von Kriegsgefangenen eine Stimme zu haben und „die vielen Kritikpunkte zu widerlegen, die an unserer Taktik in Vietnam und anderswo geäußert werden.“ Sollten die USA die Abstimmung verlieren und ausscheiden, würde das unter anderem bedeuten, dass sie „unsere Ziele auf der Konferenz aufgeben“ und „die Schweiz und viele andere Länder verärgern“. Es stellte sich heraus, dass PRG und GRUNK mit ihrem Versuch, an der Konferenz teilzunehmen, scheiterten, sodass Kissinger nicht über eine weitere Teilnahme der USA entscheiden musste.

Dokument 2

US-Außenministerium, Foreign Relations of the United States, Band E-3, Documents on Global Issues, 1973–1976 (Washington, DC: US ​​Government Printing Office, 2009), Dokument 235; US National Archives, Department of State Records, Record Group (RG) 59, 1974 P-Reels, Box 100A

Dieser Bericht der US-Delegation gibt einen Einblick in die Arbeit der „Diplomatischen Konferenz“ in den ersten Monaten. Aldrichs vertrauliche Diskussion erläuterte, wie sich die USA in der PRG-Frage durchsetzten, unter anderem dadurch, dass sie keine Einwände gegen die Aufnahme anderer „nationaler Befreiungsbewegungen“ erhoben, was afrikanische und arabische Delegationen so weit versöhnte, dass sie die PRG nicht unterstützten. Während Aldrich eine „Politisierung“ der Konferenz sah, bei der die Entwicklungsländer als Block dafür stimmten, einen Text durchzusetzen, „der Protokoll 1 auf nationale Befreiungskriege anwendet“, glaubte er, dass einige Delegationen, wie die ägyptische, sich als „hilfreich bei der Umsetzung“ erweisen könnten andere Staaten im selben Lager von ihren extremeren Positionen abzubringen.“ Aldrich war sich nicht sicher, ob es „vielen Staaten wirklich ernst damit ist, ein neues humanitäres Recht auszuarbeiten und Vertragsparteien der daraus resultierenden Verträge zu werden“, und meinte, es sei „notwendig, dass die Vereinigten Staaten abwägen, welche Vor- und Nachteile eine Teilnahme am zweiten haben könnte.“ Sitzung der Konferenz und ob sie Vertragspartei der Protokolle werden möchte.

Dokument 3

RG 59, George H. Aldrich Records, Box 7, Human Rights in Armed Conflict 1975

Die laufenden Verhandlungen auf der „Diplomatischen Konferenz“ führten zu einer Überprüfung der Themen durch das Pentagon, die von Kriegsgefangenen bis zur Behandlung von „Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen“ reichten. Was die Behandlung der Zivilbevölkerung angeht, hatte das Pentagon keine Einwände gegen Regeln, die „angemessenen Schutz … vor den Auswirkungen von Feindseligkeiten“ boten, stellte jedoch Formulierungen in Frage, die das gezielte Angreifen von Zivilisten bei Vergeltungsangriffen verbieten. Zu diesem Punkt hatte der stellvertretende Verteidigungsminister William Clements an den stellvertretenden Außenminister Robert Ingersoll geschrieben, dass die Joint Chiefs glaubten, dass die Androhung von Repressalien ein „wesentliches Mittel zur Abschreckung schwerwiegender Verstöße gegen das Kriegsrecht“ sei. Die Chiefs empfahlen die Aufnahme einer Formulierung, die „Vergeltungsmaßnahmen gegen die Zivilbevölkerung des Feindes, jedoch nur als Reaktion auf schwere rechtswidrige Angriffe auf die Zivilbevölkerung der anderen Partei“ erlaubt.

Aldrich teilte Ingersoll mit, dass die jüngsten Diskussionen zu einer Überarbeitung des Textes geführt hätten, sodass das Recht auf Repressalien „sorgfältig eingeschränkt wurde … für schwerwiegende Fälle“. Es sollte „für die Verteidigung durchaus akzeptabel“ sein. Aldrich betonte außerdem die Notwendigkeit, „die Entscheidungsbefugnis des Delegationsleiters zu wahren“. Mit der Unterstützung von Außenminister Kissinger war Aldrich in einer starken Position, solche Schritte des Pentagons abzuwehren.[8]

Dokument 4

FB 59, Zugang zu Archivdatenbanken (AAD)

Außenminister Kissinger erhielt täglich Berichte von den Büroleitern des Außenministeriums, um zu zeigen, wie erfolgreich sie ihre Arbeit erledigten. Kissinger erhielt dieses per Telegramm, als er mit Präsident Ford in Helsinki anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens über europäische Sicherheit und Zusammenarbeit war. Laut dem Bericht des Rechtsberaters Monroe Leigh hatte Aldrich sich mit Vertretern des Verteidigungs- und Rüstungskontrollbereichs zu Fragen des Kriegsrechts beraten, unter anderem um sich auf Treffen mit den Westdeutschen zu den Genfer Verhandlungen vorzubereiten. Die Deutschen hätten „Befürchtungen geäußert, dass die Verhandlungen den Einsatz von Atomwaffen einschränken könnten“. Laut Aldrich sind diese „Bedenken unbegründet, und wir werden versuchen, sie davon zu überzeugen.“

Dokument 5

AAD

Dem Bericht der US-Botschaft zufolge verliefen die Beratungen mit Bonn reibungslos. Die Westdeutschen glaubten, dass ihre Ratifizierung der Protokolle „irgendeine Art öffentlicher Auslegungserklärung … zumindest soweit es um Atomwaffen geht“ erfordern würde. Dem US-Bericht zufolge „waren sie erfreut über unsere Zusicherungen, dass die US-Regierung bei der Vorlage eines Protokolls an den Senat sehr deutlich zum Ausdruck bringen würde, dass es keine Auswirkungen auf den Einsatz von Massenvernichtungswaffen haben würde.“

Dokument 6

RG 59, George H. Aldrich Records, Box 7, Human Rights in Armed Conflict 1975

In diesem Memo äußerte der Gemeinsame Stab seine Zweifel an den Auswirkungen der vorgeschlagenen Positionen zum Kriegsrecht auf die Atomwaffenpolitik. Der Gemeinsame Stab äußerte nicht nur frühere Bedenken hinsichtlich der Politik gegenüber Repressalien, sondern stellte auch fest, dass es nicht „durchführbar“ sei, die Bestimmungen des Protokolls zum Schutz der Zivilbevölkerung „im Falle eines allgemeinen Atomkriegs“ anzuwenden. Einige der Artikel in Teil III und IV könnten nach Ansicht des Joint Staff als „Atomwaffenverbot“ gelesen werden, es sei denn, die Vereinigten Staaten hätten in dieser Angelegenheit eine klare und nachdrückliche Position bezogen. Problematisch war auch ein Artikel, der sich auf „langfristige schwerwiegende Gesundheitsprobleme“ bezog, die Auswirkungen auf die Auswirkungen des nuklearen Niederschlags hätten, beispielsweise auf genetische Auswirkungen. Diese Bestimmung erforderte nach Ansicht des Gemeinsamen Stabes eine zusätzliche Formulierung, die besagt, dass „Bestimmungen des Protokolls, die sich mit Kampfmethoden und -mitteln befassen, nicht dazu gedacht sind, Atomwaffen zu beeinträchtigen.“

Dokument 7

RG 59, George H. Aldrich Records, Box 1, GeoHAldrich Chron 1975 Okt.-Nov

Aldrich übermittelte dem Pentagon den Wortlaut für eine Position zu Atomwaffen, die im Bericht an Kissinger (Dok. 4) erwähnt wird. Aldrich wies darauf hin, dass das Protokoll „mit Blick auf konventionelle Waffen“ entworfen worden sei, und sagte, dass es „klugerweise nicht darauf ausgelegt sei, den Einsatz zu beeinträchtigen“. Beschränkungen des Erwerbs, der Lagerung und des Einsatzes solcher Waffen müssen und werden an anderer Stelle in anderen Verhandlungen angestrebt.“

Dokument 8

AAD

Das Ministerium forderte die Botschaften auf, Vertreter der Gastregierungen einzuladen, an einem „inner core“-Treffen (USA, Großbritannien, Frankreich, Kanada und Westdeutschland) Mitte November in Washington teilzunehmen, um Fragen des Protokollentwurfs zu besprechen und eine „vorläufige“ Tagesordnung aufzunehmen Repressalien, Befreiungsbewegungen und der „Einsatz von Atomwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen“ unter anderem. Bislang sind in den USA keine Aufzeichnungen über diese „Inner Core“-Beratungen aufgetaucht.

Dokument 9

RG 59, George H. Aldrich Records, Kasten 7, Diplomatische Konferenz über Menschenrechte in bewaffneten Konflikten 1976

Westdeutschland war besorgt über die möglicherweise „negativen“ Aspekte der Genfer Gespräche und bat um ein Gespräch zwischen Außenminister Hans-Dietrich Genscher und Staatssekretär Kissinger. Besonders besorgniserregend waren aus westdeutscher Sicht die Auswirkungen des „Verbots wahlloser Angriffe auf militärische Ziele, die Zivilbevölkerung und zivile [Objekte]“, einschließlich „Angriffen, deren Auswirkungen nicht auf militärische Ziele beschränkt werden können“. etwa mit Atomwaffen. Dem Memo zufolge könnten solche Einschränkungen „negative Auswirkungen auf die Abschreckungskonzepte der NATO“ haben.

Die Westdeutschen befürchteten, dass die NATO-Strategie bei Inkrafttreten der Protokoll-I-Regeln einem „starken politischen und rechtlichen Druck“ ausgesetzt sein würde, der sogar den „Ersteinsatz von Atomwaffen, der ein Element ist, das ausschließlich im NATO-Konzept enthalten ist“, in Frage stellen könnte der Abschreckung“.

Ein Austritt aus der Konferenz war keine Option, die BRD erwog jedoch die Möglichkeit einer „Verständigungserklärung“, um klarzustellen, dass die Zusatzprotokolle keine Auswirkungen auf „die internationalen Regeln zum Einsatz von Atomwaffen“ haben würden. Die Westdeutschen prüften auch die Möglichkeit, bei der Ratifizierung „Vorbehalte gegen einzelne Bestimmungen des Protokolls 1 einzulegen“. Auch wenn in den Vorbehalten keine konkrete Erwähnung des Atomkrieges vorgesehen sei, sollten sie „die vorrangige Gültigkeit des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit wiederherstellen“.

Dokument 10

AAD

In einem Bericht an den reisenden Kissinger berichtete Monroe Leigh, dass Aldrich eine „Vereinbarung/Vorbehalt für eine mögliche Verwendung in Verbindung mit den Protokollen über die Kriegsrechtsverhandlungen“ formuliert habe, in dem Sinne, dass die durch das Protokoll festgelegten Regeln dies nicht seien Sie sollen Auswirkungen auf den Einsatz von Atomwaffen haben und gelten nicht für diesen. Die USA würden sich mit einigen Verbündeten über diese Formulierung beraten, sie würden sie aber „in der Konferenz erst dann zur Sprache bringen, wenn wir beschlossen haben, das Protokoll zu unterzeichnen“.

Dokument 11

AAD, auf Anfrage des Nationalen Sicherheitsarchivs freigegeben

Die Mission empfahl einen frühen Beginn der Überprüfung des Protokolls I durch den NATO-Militärausschuss (MC). Die Mission forderte das Außenministerium auf, zu bedenken, dass „der Prozess der Erstellung einer vereinbarten NATO-Studie und eines alliierten Konsenses zu einem Thema dieser Komplexität langsam sein kann.“ , umständlich und durch unvorhergesehene Hindernisse verzögert. Solche Probleme machten es besser, mit der Überprüfung eher früher als später zu beginnen.

Dokument 12

03.01.1977

RG 59, George H. Aldrich Records, Box 7, Ordner „Conventional Weapons“ Nr. 2, Human Rights in Armed Conflict 1975

Anstelle einer frühzeitigen Überprüfung durch den NATO-MC befürwortete das Ministerium, dass Konsultationen zunächst mit den Ländern des „inneren Kerns“ beginnen und dann mit den politischen Beratern der NATO beginnen sollten, und fügte hinzu, dass eine MC-Studie erst nach Abschluss der diplomatischen Konferenz beginnen sollte. Beim Rückblick auf die Geschichte der Gespräche mit den Regierungen der NATO-Mitgliedsstaaten des „inneren Kerns“ konnte das Ministerium eine gute Bilanz der Konsultationen feststellen. Von den NATO-Mitgliedern hatte Westdeutschland die meisten Probleme bereitet. Die USA erkannten die Besorgnis Westdeutschlands über ihr innerstaatliches Recht und „taten ihr Möglichstes, um der Besorgnis Rechnung zu tragen“. Das Ministerium war auch besorgt, dass „bestimmte BRD-Beamte versuchen könnten, den Protokollentwurf zu entgleisen, indem sie die NATO als Mechanismus nutzen.“ Laut Aldrich lag es im Interesse der USA, dass die Protokolle vernünftig interpretiert werden, unabhängig davon, ob wir ihnen beitreten oder nicht, eine Überlegung, die die BRD bisher offenbar nicht verstehen konnte, aber wir müssen es weiter versuchen um es zu erklären. Das Ministerium hielt es für besser, während der Konferenz Konsultationen mit der „inneren Kerngruppe“ einzuleiten und nach Abschluss der Konferenz mit formellen NATO-Konsultationen zu beginnen.

Dokument 13

AAD

Als Reaktion auf die Besorgnis des Außenministeriums über die „extremen“ Ansichten der Verteidigungsbeamten der Bundesrepublik Deutschland berichtete die Botschaft über die Befürchtungen des Verteidigungsministeriums, dass deutsche Soldaten vor Militär- und Verwaltungsgerichten gehen und „die Rechtmäßigkeit der von der NATO vereinbarten Strategie und Taktik sowie deren Konformität mit internationalen Standards in Frage stellen könnten“. festgelegten Regeln, einschließlich des Protokolls, falls es in Kraft treten sollte.“ Ein negatives Urteil der Gerichte könnte „die Fähigkeit der BRD, eine wirksame Rolle in der NATO-Verteidigungsplanung zu spielen, entscheidend beeinträchtigen“. Darüber hinaus könnten angesichts des Status Bonns als Nicht-Atomwaffenstaat „einige das Protokoll so interpretieren, dass es bestimmte konventionelle [sic] Waffensysteme oder deren effektiven Einsatz verbietet.“ Was das Verteidigungsproblem Deutschlands noch „unlösbarer“ machte, war, dass „so viele Dörfer und Städte in einem relativ begrenzten geografischen Gebiet zusammengepfercht sind, was es schwierig, wenn nicht unmöglich macht, sich gegen die Invasion eines Angreifers zu verteidigen, ohne Gebiete einzubeziehen, in denen sich die Zivilbevölkerung konzentriert.“

Das Auswärtige Amt glaubte, dass Verteidigungsbeamte „eine Worst-Case-Analyse“ anwendeten, was jedoch auf die Besorgnis über die Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs zurückzuführen war, als das Nazi-Regime deutsche Soldaten zu Verstößen gegen die Kriegsregeln „zwang“. Dennoch waren sich beide Ministerien einig, dass Westdeutschland „seit dem Zweiten Weltkrieg eine humanitäre, funktionierende Demokratie aufgebaut hat und darauf bedacht sein muss, auch weiterhin ein entsprechendes Image zu vermitteln“. Dies ließ Vertreter der US-Botschaft glauben, dass Bonn das Protokoll aus „diplomatischen und politischen Gründen“ akzeptieren würde.

Dokument 14

AAD, auf Anfrage des Nationalen Sicherheitsarchivs freigegeben

Während eines Treffens der politischen Berater der NATO forderte der Bonner Vertreter mit Unterstützung Frankreichs eine Studie des Militärausschusses über die Auswirkungen der Protokolle auf die Militärstrategie des Bündnisses. Aus den „Sprichnotizen“ des deutschen Vertreters ging hervor, dass frühere Zusicherungen der USA über die Nichtanwendbarkeit der Protokolle auf Atomwaffen nicht völlig beruhigend gewesen seien.

Den „Speaking Notes“ zufolge könnten einige Artikel des Protokolls „die völkerrechtliche Zulässigkeit unserer gegenwärtigen Verteidigungsplanung in Frage stellen“. Einige Artikel verbot „Angriffe, die nicht auf ein bestimmtes Ziel gerichtet sind“ und „Angriffe, deren Auswirkungen nicht auf militärische Ziele beschränkt werden können“. Es sei unwahrscheinlich, dass es bei der letzten Verhandlungssitzung in Genf zu „entscheidenden Änderungen“ dieser Bestimmungen kommen werde. Aus deutscher Sicht hätten diese und andere Artikel „negative“ Auswirkungen auf das „Abschreckungs- und Verteidigungskonzept des Bündnisses, einschließlich seiner nuklearen Komponente“. Es könnten Forderungen nach einem „Verbot des Einsatzes von Atomwaffen, insbesondere in der dicht besiedelten Region Mitteleuropas“ und einer „drastischen Einschränkung der Möglichkeiten konventioneller Kriegsführung“ laut werden.

In den Vortragsnotizen stand auch ein Punkt zum westdeutschen Recht: Ein Soldat könne „gegen die Dienst- und Ausbildungsordnung der Bundeswehr“ vor Gericht klagen. Damit wäre die „Vereinbarkeit des Nato-Verteidigungskonzepts mit den neuen Regeln des Völkerrechts“ oberstes Gericht.

Dokument 15

AAD

Die USA erfuhren vom westdeutschen Botschafter Horst-Krafft Robert, dass das westdeutsche Außenministerium die Bedenken des Verteidigungsministeriums zerstreut habe. Die Interpretationen der USA seien in dem „harten Kampf“ „am hilfreichsten“ gewesen. Der „Preis“ für die Gewinnung des Verteidigungsministeriums sei „die Vereinbarung, dass die Bundesrepublik Deutschland bereit sein würde, während der Abschlussplenumen und bei der Unterzeichnung eine Reihe von Verständigungserklärungen abzugeben, die die schwierigsten Fragen abdecken.“ Bonn hoffte, dass Washington und „alle NATO-Verbündeten identische Erklärungen abgeben würden“. Aldrich versicherte Robert, „dass wir versuchen würden, vereinbarte Texte dieser Erklärungen auszuarbeiten und andere Verbündete davon zu überzeugen, sie zu akzeptieren.“ Eine weitere Einigung war, dass „diese vereinbarten Erklärungen auch einen Großteil der notwendigen Interpretationsgrundlage für eine Studie des NATO-Militärausschusses über die Auswirkungen des Protokolls liefern werden.“

Dokument 16

AAD

Vertreter der NATO-Regierungen trafen sich und stimmten Aldrichs Vorschlag zu, ihren Regierungen die baldige Genehmigung einer Studie des NATO-Militärausschusses zu empfehlen, sobald die Genfer Delegationen „einvernehmliche Interpretationen der relevanten Artikel vorgelegt“ hätten und die Konferenz zu dem Schluss gekommen sei, dass die „endgültige …“ Der Aufbau des Protokolls ist ersichtlich.“ Politische Berater der NATO würden die Weisung für den Militärausschuss vorbereiten, aber „es bestand Einigkeit darüber, dass sie einfach und vorurteilsfrei sein sollte.“

Dokument 17

AAD, auf Anfrage des Nationalen Sicherheitsarchivs freigegeben

Die politischen Berater der NATO haben einem britischen Vorschlag für den Wortlaut der Richtlinie an den Militärausschuss zugestimmt, in dem eine Untersuchung des „neuen Kriegsrechts“ und seiner Vereinbarkeit mit den Militärplänen der NATO gefordert wird. Während die USA ursprünglich ihre Unterstützung für einen Fertigstellungstermin nach dem 31. August zum Ausdruck gebracht hatten, wollten die Westdeutschen, dass die Studie bis zu diesem Datum abgeschlossen sein würde, und der Vertreter des Internationalen Militärstabs gab an, dass die Frist machbar sei. Die Studie würde erst beginnen, wenn die Delegationen in Genf vereinbarte Interpretationen vorgelegt hätten. Der US-Botschafter bat bis zum 5. April um Anweisungen zur Annahme des Vorschlags.

Dokument 18

AAD

In der Annahme, dass das Protokoll möglicherweise erst Anfang 1978 unterzeichnet wird, und mit der Begründung, dass „die Qualität der Studie des Militärausschusses durch die Gewährung eines zusätzlichen Monats verbessert werden würde“, bevorzugte das Außenministerium einen Fälligkeitstermin am 30. September, akzeptierte jedoch den 31. August nach „klarem Verständnis, zu Protokoll gegeben, dieses Datum ist vorläufig.“

Dokument 19

Die Mission berichtete, dass eine „große Mehrheit“ der politischen Berater der NATO den 31. August als „Zieldatum für den Abschluss“ der MC-Studie akzeptiert habe. Die Vertreter der USA und Norwegens „äußerten Vorbehalte hinsichtlich der Wünschbarkeit eines so frühen Termins.“ Der „Mandatsentwurf wurde dem Nordatlantikrat zur endgültigen Genehmigung im Stillschweigeverfahren bis zum 13. April vorgelegt.“

Dokument 20

AAD

In einer Erklärung auf der Genfer Konferenz fasste Botschafter Aldrich die „Ansichten der USA über den Erfolg der Konferenz“ zusammen. Das war wahrscheinlich eine der vereinbarten Aussagen, die in die Studie des Militärausschusses einfließen würden. Laut Aldrich blickten die USA „mit Genugtuung“ auf die „wichtigen Fortschritte im Gesetz, die im Protokoll gemacht wurden“, wie etwa das Verbot wahlloser Angriffe, einschließlich der Bombardierung von Zielgebieten in Städten, die klare und hilfreiche Definition militärischer Ziele [und ], das Verbot des Aushungerns von Zivilisten als Methode der Kriegsführung.“ Ein Problem bestand darin, das Verbot von Repressalien durchzusetzen, denn wenn die Zivilbevölkerung einer Nation „massiven und anhaltenden Angriffen“ ausgesetzt ist, ist diese Nation möglicherweise nicht in der Lage, einen „ Antwort in Form von Sachleistungen.“ Was das Problem der Atomwaffen betrifft, „waren wir davon überzeugt, dass die zu entwickelnden Regeln im Hinblick auf konventionelle Waffen konzipiert wurden.“ Atomwaffen „sind Gegenstand gesonderter Verhandlungen und Vereinbarungen, und …“ Ihr Einsatz in der Kriegsführung unterliegt den geltenden Grundsätzen des Völkerrechts.“

Dokument 21

NATO-Archive

Die Studie des Militärausschusses, die nach Ablauf der Frist am 31. August abgeschlossen wurde, erläuterte die Auswirkungen des Protokolls I auf die Militäroperationen der Allianz. Vieles davon befand der MC für „militärisch akzeptabel“, solange die Regeln die „Optionen der NATO zum Einsatz von Atomwaffen“ nicht ausschlossen. Die wörtliche Bedeutung der Protokollartikel 35, 51 und 55 „würde den wesentlichen Einsatz von Kernwaffen verhindern, wenn man davon ausgeht, dass sie auf sie anwendbar sind“. Daher erfolgte die detaillierte Überprüfung des Protokolls „auf der Grundlage der Einsicht, dass die durch das Protokoll eingeführten Regeln den Einsatz von Atomwaffen nicht beeinträchtigen und dass die Mitgliedstaaten des Bündnisses sich koordinieren und beraten werden, um sicherzustellen, dass ihre nationalen Standpunkte im Einklang sind.“ und dass diese Vereinbarung im gesamten Bündnis rechtswirksam sein soll.“

Die detaillierte Analyse der Artikel 35, 51, 55 und 66 machte deutlich, warum NATO-Mitglieder sie aufgrund ihrer Auswirkungen auf den Einsatz von Kernwaffen für problematisch hielten. So verpflichtete Artikel 35 die Unterzeichner dazu, „Waffen, Projektile sowie Materialien und Methoden der Kriegsführung zu verwenden, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötiges Leid zu verursachen“.

Anhänge zum Bericht des Militärausschusses enthielten Erklärungen verschiedener NATO-Landesdelegierter – wie die zuvor zitierte Erklärung von George Aldrich –, in denen sie ihre Abstimmungen zu bestimmten Artikeln erläuterten, sowie allgemeine Erklärungen zur Arbeit der Konferenz.

Dokument 22

Anonymer Beitrag

In den Wochen vor der Unterzeichnung des Protokolls I in Genf erstellte eine Arbeitsgruppe des Verteidigungsministeriums unter der Leitung des stellvertretenden stellvertretenden Verteidigungsministers Walter Slocombe eine umfassende Analyse des Protokolls und seiner Verhandlungsgeschichte sowie der Position der USA zu jedem Abschnitt Westliche Länder und Nationen der „Dritten Welt“, beginnend mit der Präambel und dann Artikel für Artikel fortfahren. Der Bericht fand in Protokoll I vieles, was nützlich und positiv war, aber die Arbeitsgruppe war ebenso wie die NATO-Analysten besorgt über die Artikel 35 und 55 wegen ihrer Auswirkungen auf den Einsatz von Kernwaffen. Solche Bedenken untermauerten die Schlussfolgerung, dass es einer „ausdrücklichen Einigung darüber bedarf, dass die Regeln des Protokolls den Einsatz von Atomwaffen nicht beeinträchtigen“.

Ebenso wie die NATO-Analysten sah die Arbeitsgruppe in den Artikeln 51 (Absatz 5B) und 57 eine Bestätigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Daher waren zufällige zivile Opfer nicht verboten, solange klar war, dass sie „im Verhältnis zum erwarteten konkreten und direkten militärischen Vorteil“ nicht übermäßig sein würden. Ebenfalls verboten war der „wahllose“ Einsatz von Waffen, der zu Verlusten führen könnte, die „im Verhältnis zum erwarteten konkreten und direkten militärischen Vorteil übermäßig“ seien. Neben der Kodifizierung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gibt der Artikel „den militärischen Befehlshabern eine einheitlich anerkannte Anleitung zu dieser Verantwortung gegenüber Zivilisten und der Zivilbevölkerung bei der Durchführung von Angriffen gegen militärische Ziele“.

Während Verteidigungsbeamte die Artikel als „einen wichtigen Schritt zur Bekräftigung und Weiterentwicklung des in bewaffneten Konflikten anwendbaren humanitären Rechts“ betrachteten, erkannten sie auch die Auswirkungen auf den Einsatz von Atomwaffen. Besorgniserregend war auch die Äußerung darüber, dass Waffen „langfristig große Gesundheitsprobleme“ verursachen würden. Die Verteidigungsgruppe glaubte nicht, dass Atomwaffen notwendigerweise „übermäßige Verluste“ verursachen würden, kam jedoch zu dem Schluss, dass „es in einer Situation allgemeiner Atomkriegsführung undurchführbar wäre, die Regeln des Protokolls zum Schutz der Zivilbevölkerung anzuwenden“. Dies stützte weiter die Ansicht, dass das Protokoll nicht für Atomwaffen galt.

Nach wie vor betrafen die Verbote von Repressalien Beamte des Pentagons, und in dem Bericht wurde die Möglichkeit erörtert, bei der Unterzeichnung des Protokolls I durch die USA zu diesem Punkt einen formellen Vorbehalt einzulegen. Der Bericht hielt es hingegen für „unwahrscheinlich, dass die USA auf Repressalien gegen Zivilisten zurückgreifen müssten“. Bevölkerungsgruppen als solche, außer in Situationen, in denen es um Atomwaffen geht“, bekundete sie Interesse an einem Vorbehalt, wenn dieser gemacht werden könnte, ohne die US-Vereinbarung zu schwächen, die die Anwendung des Protokolls auf Atomwaffen ausschloss. Dies alles wäre jedoch nicht das letzte Wort des Pentagons zu Repressalien und anderen durch Protokoll I aufgeworfenen Fragen, da die Vereinigten Stabschefs es noch nicht vollständig überprüft hatten, was große Auswirkungen auf etwaige Empfehlungen des Verteidigungsministeriums zur Ratifizierung hätte.

Dokument 23

RG 59, George H. Aldrich Records, Box 3, GHAldrich Chron April-Dezember 1977

In diesem Antrag auf Genehmigung zur Unterzeichnung der Protokolle I und II wurde deren Geschichte überprüft und zwei Vereinbarungen enthalten, eine davon betraf Atomwaffen und wurde zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bekannt gegeben. Das Verteidigungsministerium wollte einen Vorbehalt zu Repressalien einschließen, aber sowohl die Rüstungskontroll- und Abrüstungsbehörde als auch das Außenministerium waren der Ansicht, dass dies „im Falle massiver und anhaltender Verstöße gegen die Konvention nicht praktikabel“ sei. (Das Pentagon würde das weiterhin als Knackpunkt betrachten). Was die Haltung des US-Kongresses betrifft, erwartete das Außenministerium „keine wesentlichen“ Einwände.

[1]. Henry Lovat, Negotiating Civil War: The Politics of International Regime Design (Cambridge University Press, 2020), 159.

[2]. McDonald zitiert in Ronald Schaffer, Wings of Judgment: American Bombing in World War II (New York: Oxford University Press, 1985), 100. Zu den bedeutenden Studien über nukleare Zielsetzung und Kriegsgesetze zählen Scott Sagan und Allen Weiner: „ „The Rule of Law and the Role of Strategy in US Nuclear Doctrine“, International Security 45 (2021):126-166; dieselben Autoren, „The Illegality of Targeting Civilians by Way of Belligerent Reprisal: Implications for US Nuclear Doctrine“, Just Security, 10. Mai 2021; und Theodore Richard, „Nuclear Weapons Targeting: The Evolution of Law and US Policy“, Military Law Review 224 (2016): 862-978. Zum Verbot, gezielt Zivilisten anzugreifen, siehe David Alan Rosenberg, „Nuclear War Planning“, in Michael Howard, George J. Andreopoulos und Mark R. Shulman, Hrsg., The Laws of War: Constraints on Warfare in the Western World (New Haven: Yale University Press, 1994), 165.

[3]. Samuel Moyn, Humane: How the United States Abandoned Peace and Reinvented War (New York Farrar Strauss und Giroux 2021), 200-202, 210-214. Moyns Buch befasst sich nicht mit der Nuklearfrage, sondern bietet einen hilfreichen Überblick über die Aushandlung des Protokolls I, die Entscheidung der USA, es nicht zu ratifizieren, und die praktische Übernahme seiner Elemente durch das US-Militär.

[4]. Lovat, Negotiating Civil War, 143-147.

[5]. George Aldrich, „Some Reflections on the Origins of the 1977 Geneva Protocols“, in Christopher Swinarski, Etudes et Essays Sur Le Droit International Humanitaire et sur Les Principles de la Croix Rouge (Martinus Nijhoff Publishers, 1984), 132, ebenfalls zitiert in Moyne , Humane, 211.

[6]. Ein Ordner über internationales Recht und Atomwaffen in den National Security Files der Jimmy Carter Library ist geheim, wird jedoch angefordert.

[7]. Frederic Borch, Judge Advocates in Combat: Army Lawyers in Military Operations from Vietnam to Haiti (US Army Office of the Judge Advocate General and Center of Military History, 2001), 319; Moyn, Humane, 209-210.

[8]. Lovat, Negotiating Civil War, 160, Anmerkung 89.

Washington, DC, 6. Juni 2023 Anmerkung Brent Scowcroft an Henry Kissinger, „US Policy With Regard to the Law of War Conference“, 27. Februar 1974, Secret „Executive Summary eines geheimen Berichts der US-Delegation bei der Diplomatischen Konferenz über die Bekräftigung und Entwicklung des in bewaffneten Konflikten anwendbaren humanitären Völkerrechts“, vertraulich, mit nicht klassifiziertem Bericht beigefügt, 10. Juni 1974, Auszug von George H. Aldrich an den stellvertretenden Außenminister Robert Ingersoll, „Antwort an die Konferenz des stellvertretenden Verteidigungsministers zur Kriegsrechtskonferenz“. ,“ mit beigefügten Briefen und Memos, 15. Januar 1975, vertrauliches Telegramm 181655 des Außenministeriums an die Delegation des Außenministeriums, „Tägliche Aktivitätsberichte – Donnerstag, 31. Juli“, 1. August 1975, geheimes Telegramm 12867 der US-Botschaft Westdeutschland an das Außenministerium, „Internationales Humanitäres Recht in bewaffneten Konflikten – Konsultationen zwischen den USA und der BRD“, 8. August 1975, vertrauliches Memo an George Aldrich von Dwayne S. Anderson, stellvertretender Direktor für Verhandlungen und Rüstungskontrolle, Büro des Verteidigungsministers, beigefügtes Memo von Generalleutnant John Elder an den stellvertretenden stellvertretenden Verteidigungsminister (Internationale Sicherheitsangelegenheiten), „Diplomatische Konferenz zur Bekräftigung und Entwicklung des in bewaffneten Konflikten anwendbaren humanitären Völkerrechts (Kurztitel: Diplomatische Konferenz),“ 23. September 1975, MJCS 328-75, mit „ „Assessment of Impact of Articles on Commanders and Military Operations“, beigefügt, 26. September 1975, vertrauliches Papier an Dwayne Anderson, Verteidigung, 21. Oktober 1975, gesendet durch LDX (Long Distance Xerox), Telegramm 252741 des Außenministeriums an die US-Botschaft im Vereinigten Königreich et al ., „Consultations on International Humanitarian Law“, 23. Oktober 1975, Limited Official Use West German aide memoire, 28. September 1976, Confidential Department of State telegram 259265 to US Delegation, „Daily Activity Reports from the Bureaus Oct. 19, 1976“, 20. Oktober 1976, vertraulich, Telegramm 07019 der US-Mission bei der NATO an das Außenministerium, „NATO-Prüfung des Entwurfs eines Protokolls zum Völkerrecht in bewaffneten Konflikten“, 28. Dezember 1976, vertraulich, Telegramm 00066 des US-Außenministeriums an die US-Mission bei der NATO, „NATO-Prüfung des Entwurfs“. Protokoll zum Völkerrecht in bewaffneten Konflikten, Telegramm 00233 der US-Botschaft Westdeutschland an das Außenministerium, „Position der BRD zum Entwurf eines Protokolls zum Völkerrecht in bewaffneten Konflikten“, 5. Januar 1977, vertrauliche US-Mission bei der NATO, Telegramm 04533 an das Außenministerium, „ NATO Consideration of Draft Protocol on International Law in Armed Conflict“, 27. Januar 1977, vertrauliche US-Mission in Genf, Telegramm 2051 an das Außenministerium, „Laws of War – German Concerns with Draft Protocol“, 17. März 1977, begrenzte offizielle Nutzung durch US-Mission an Genfer Telegramm 2092 an das Außenministerium, „NATO-Prüfung des Entwurfs eines Protokolls über internationales Recht in bewaffneten Konflikten“, 18. März 1977, vertrauliche US-Mission bei der NATO, Telegramm 1814 an das Außenministerium, „NATO-Prüfung des Entwurfs eines Protokolls über internationales Recht in bewaffneten Konflikten“, 30. März 1977, vertraulich, Telegramm 075282 des US-Außenministeriums an die US-Mission bei der NATO, „NATO-Prüfung des Entwurfs eines Protokolls zum Völkerrecht in bewaffneten Konflikten“, 5. April 1977, vertraulich, Telegramm 4637 der US-Mission in Genf vom 06.04.1977 an das Außenministerium, „ Konferenz über humanitäres Völkerrecht – Abschlusserklärung, 10. Juni 1977, nicht klassifiziertes Memorandum von Generalmajor R. Torp, amtierender Generaldirektor des Internationalen Militärstabs, an den Generalsekretär der Nordatlantikpakt-Organisation, „Humanitäres Recht – Überprüfung der Artikel 35–60“. des Protokolls 1, MCM-76-77, 31. Oktober 1977, vertraulich Walter Slocombe, Stellvertretender stellvertretender Verteidigungsminister, Internationale Sicherheitsangelegenheiten, Memorandum an den Vorsitzenden, Gemeinsame Stabschefs, „Protokolle I und II – Humanitäres Recht während des Krieges Konflikt“, 7. November 1977, mit dem Entwurf eines Memorandums des Außenministeriums an den amtierenden Außenminister und einem Bericht der „Arbeitsgruppe für Kriegsrecht des Verteidigungsministeriums, Überprüfung und Analyse der Protokolle I und II, angenommen von der Diplomatischen Konferenz zum humanitären Völkerrecht 1977“, nd nicht klassifiziertes Aktionsmemorandum des Außenministeriums an den amtierenden Minister von L -Herbert J. Hansell [und] S/AR – George H. Aldrich, „Circular 175 Procedure: Request for Authorization to Sign Two Protocols to the Geneva Conventions of 1949 for the Protection“. of Victims of War“, 9. Dezember 1977, nicht klassifiziert